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Basel III
Neue Regeln zur Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung bei Banken

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Basel III - Neue Regeln zur Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung bei Banken

Strengere Eigenkapitalvorschriften und Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Im Dezember 2010 hat der CEBS mit Basel III ein Reformpaket für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II finalisiert. Die Eigenkapitalanforderungen werden deutlich erhöht und die qualitativen Kriterien für die Anerkennung von Kern- und Ergänzungskapitalinstrumenten nach Basel III strenger gefasst.

So erhöhen sich unter Basel III die Mindestanforderungen für das Kernkapital (Common Equity) von 2% auf 4,5% der risikogewichteten Aktiva. Bis Januar 2015 erhöht sich ferner die Tier 1 Capital Quote auf final 6%, so dass das „harte Kernkapital“ 4,5% zuzüglich eines Kapitalerhaltungspuffers von 2,5% bis zum Jahr 2019 beträgt. Dabei sollen der Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische bzw. zeitvariable Kapitalpuffer den Instituten in wirtschaftlichen Stressphasen einen Sicherheitspuffer verschaffen und vor übermäßigem gesamtwirtschaftlichen Kreditwachstum schützen.

Weitere regulatorische Ziele von Basel III sind die Einführung von:

· Obergrenzen für Verschuldungskennziffern (Leverage Ratio - LR) zur Verhinderung eines exzessiven Bilanzsummenwachstums in Relation zum Eigenkapital.

· Neueinführung einer kurzfristigen Liquiditätskennzahl (Liquidity Coverage Ratio - LCR), um den Liquiditätsbedarf unter Stress für die nächsten 30 Tage decken und den potentiellen Nettoabfluss von Zahlungsmittels bedienen zu können.

· Festlegung einer langfristigen Refinanzierungsausstattung sowie die Stabilisierung der langfristigen Refinanzierung (Net Stable Funding Ratio - NSFR).

Die neue Leverage Ratio sowie die höhere Kapitalunterlegung für Forderungen an systemrelevante Institute können Anpassungen des Geschäftsmodells erforderlich machen. Daneben erfordern die Basel III Regelungen massive methodische Modifikationen wie auch prozessuale Optimierungen im Bereich Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement. Aufgrund der stufenweisen Einführung von Basel III ab 2013 sollte bereits frühzeitig mit der Implementierung der notwendigen Anforderungen begonnen werden.

 

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