Mit der Herausgabe des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 "Financial Instruments" und sukzessiver Ablösung des Standards IAS 39 reagiert das IASB auf Forderungen, die bisherige Bilanzierung von Finanzinstrumenten transparenter zu gestalten. Die damit einhergehende Überarbeitung des Standards erfolgt in drei Schritten:
Im ersten Schritt wurden IFRS 9-Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten verabschiedet. Über das Geschäftsmodell und Cashflow-Eigenschaften einzelner Finanzinstrumente muss nachgewiesen werden, dass eine Folgebewertung zu Amortised Cost zulässig ist. Damit verbunden ist ein hoher Analyseaufwand von Standard- und Individualverträgen. Auch die Umsetzung des Durchschauprinzips i.R.d. Kategorisierung von Verbriefungstransaktionen nach IFRS 9 bedingt einen hohen Komplexitätsgrad. In Konsequenz können sich durch IFRS 9 zahlreiche Umbewertungen von Finanzinstrumenten ergeben, die eine strategische Neuausrichtung der Bilanz- und GuV-Steuerung unumgänglich machen.
Die zweite Phase des IFRS 9 stellt auf die Risikovorsorge ab. Die Ersetzung des „Incurred Loss-“ durch ein „Expected Loss-Modell" auf Basis erwarteter Cashflows soll eine zeitlich nachgelagerte Bildung von Wertberichtigungen reduzieren. Allerdings erfordern laufende Anpassungen an veränderte Erwartungen bei den Ausfallrisiken und an erwartete Zahlungsströme umfassende Modifikationen am bisherigen Wertberichtigungsprozess. Intensive Back-Testings werden nach IFRS 9 erforderlich. Ebenso scheinen detaillierte Analysen der Übertragbarkeit von Basel II-Größen sowie die Folgeabschätzung für die Datenhaltung und für Systeme zwingend geboten.
In der aktuell dritten Phase des IFRS 9 werden die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen überarbeitet. Dies soll das bilanzielle Hedge Accounting stärker in Einklang mit dem Risikomanagement eines Unternehmens bringen. Wesentliche Neuerung der publizierten Entwurfsfassung ED/2010/13 des IFRS 9 ist der Wegfall vordefinierter Effektivitätsbandbreiten und die verstärkte Ausrichtung auf die Hedge Ratio. So kann ggf. mittels einer Volumensanpassung der Grund- oder Sicherungsgeschäfte eine Anpassung der Hedge Ratio (rebalancing) nach IFRS 9 erreicht werden.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des IFRS 9 erhöht die Effizienz von Umstellungsprojekten und reduziert die Gefahr nachträglich notwendig werdender Optimierungsmaßnahmen für interne Abläufe und Workarounds. Je eher sich Unternehmen mit den IASB-Vorgaben des IFRS 9 befassen, desto erfolgversprechender können Handlungsfelder im Bereich der Banksteuerung, Prozesse und IT-Systeme analysiert und richtungsweisende Lösungsansätze konzipiert werden.
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