Nicht nur die reale Wirtschaft, auch die Bilanzierung nach IAS/IFRS steht derzeit vor großen Herausforderungen.
Zum einen sind die Auswirkungen des wirtschaftlichen Abschwungs auch in den aktuellen Jahresabschlüssen zu verarbeiten. Genannt seinen hier insbesondere die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (Impairment Test nach IAS 36) sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 8 Geschäftssegmente sowie die Auswirkungen finanzieller Risiken.
Zum anderen stehen einige wesentliche Neuerungen bei den IAS/IFRS an, die für die Unternehmen signifikante Konsequenzen haben werden. Dies betrifft u.a. die Bilanzierung von Leasingverträgen (IAS 17), die Umsatzrealisierung (IAS 11 und IAS 18) und die Darstellung der Abschlüsse (IAS 1, IAS 7).
Nach IAS/IFRS ist zwingend zumindest einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten vorzunehmen, insbesondere soweit ein Goodwill vorliegt (IAS 36.10, IAS 36.90). Zusätzlich ist eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (IAS 36.90). Solche Anhaltspunkte können bspw. negative Veränderungen im Markumfeld oder eine Unterauslastung darstellen (IAS 36.12). Von diesen Indikatoren sind im Jahr 2009 voraussichtlich viele Unternehmen betroffen. Dies führt für 2009 zu einer deutlich steigenden Anzahl von impairment tests.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt durch Vergleich des Buchwertes (IAS 36.6) mit dem erzielbaren Betrag (IAS 36.18 ff.). Dieser wird i.d.R. in Form eines sog. Nutzungswertes ermittelt (IAS 36.30 ff.). Die Berechnung basiert auf abdiskontierten, zukünftigen Zahlungsströmen. Hier zeigt sich neben der gestiegenen Zahl der impairment tests, die zweite Herausforderung. Zukünftige Zahlungsströme lassen sich derzeit (noch immer) schwer prognostizieren bzw. sind bei einer konservativ / realistischen Betrachtung so niedrig, dass sie zu einer Abwertung führen. Szenarienbetrachtungen oder Argumente für eine höhere ewige Rente können hier, neben niedrigeren Abdiskontierungsfaktoren, Abhilfe schaffen.
Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen ist IFRS 8 Geschäftssegmente erstmalig anzuwenden. Dieser neue Standard weicht in einigen Punkten ganz erheblich von dem bisherigen Standard IAS 14 Segmentberichterstattung ab, wovon zwei nachfolgend erläutert werden.
Nach IAS 14 basierten die Segmentangaben auf IAS/IFRS-Werten. IFRS 8 sieht jedoch den sog. full management approach vor. Die Werte sind somit auf Basis der intern berichteten und zur Steuerung vorgenommen Daten vorzunehmen. Berichtete ein Unternehmen in 2009 intern bspw. nach HGB oder auf Basis von kalkulatorischen Kennzahlen, so sind diese in 2009 auch in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufzunehmen. Ist dies der Fall, so kann der Sachverhalt auch nicht mehr rückwirkend geheilt werden. Neben der Tatsache, dass die Sprache gegenüber den Investoren IAS/IFRS ist, intern jedoch diese zur Steuerung keine Beachtung finden, kann die Offenlegung von kalkulatorischen Kennzahlen auf weitere unerwünschte Folgen bspw. im Hinblick auf Wettbewerber oder Kunden haben. Die betroffenen Unternehmen sollten für 2010 ihre interne Berichterstattung kurzfristig anpassen.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der berichteten Geschäftssegmente zunehmen wird. Dies resultiert einerseits aus dem full management approachs und andererseits aus der Ausweitung der Segmentberichterstattung auf sog. vertikal integrierte Geschäftsbereiche.
Durch den bereits in 2007 eingeführten IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, wurden die Angabepflichten für finanzielle Risiken schon in der Vergangenheit merklich ausgeweitet. Hierbei ist u.a. über (Financial) Covenants in Kreditverträgen und deren Einhaltung zu berichten. Des Weiteren sieht IFRS 7 umfangreiche Angaben zu Liquiditätsrisiken, d.h. das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, vor. Durch das generell gestiegene finanzielle Risiko der Unternehmen wird hier von einer deutlichen Ausweitung der Berichterstattung ausgegangen.
Ein weiterer Punkt ist der Ausweis von Verbindlichkeiten. So ist nach IAS 1.74 bei einer Verletzung der Financial Covenants am Bilanzstichtag und einer daraus resultierenden sofortigen Fälligkeit der Schulden, eine Umgliederung der langfristigen Verbindlichkeiten in die kurzfristigen Schulden vorzunehmen, selbst wenn eine Heilung bis zur Abschlussveröffentlichung erfolgt. Davon werden zum 31. Dezember 2009 einige Unternehmen betroffen sein.
Neben diesen aktuellen Herausforderungen im Rahmen der aktuellen Bilanzierung bleiben die IFRS jedoch auch anhaltend im Fluss. Nachfolgende Änderungen treten zwar erst mittelfristig in Kraft, sollten jedoch auf Grund ihrer Konsequenzen bereits jetzt unter Beobachtung gestellt werden:
Es ist den Bilanzierungsverantwortlichen, aber auch den Bilanzadressaten dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig auf diese Themen vorzubereiten. Insbesondere die Leasingbilanzierung wird signifikante Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen, insbesondere die Eigenkapitalquote, vieler Unternehmen haben.