Von Ingo Weber
Nach dem es in den Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs relativ ruhig um außerplanmäßige Abschreibungen („Impairment") geworden ist, nehmen diese in der jüngsten Zeit wieder zu. So meldet RWE für American Water eine Abwertung nach IAS 36 von insgesamt 1 Mrd. €. Noch härter traf es nach US-GAAP die Fluglinien Northwest (3,9 Mrd. $) und Delta (6,1 Mrd. $). Mit der Abschwächung der Konjunktur ist davon auszugehen, dass die Bedeutung von Impairments zunehmen wird.
Es lassen sich zwei Arten von Impairment Test unterscheiden: Zum einen beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung wie bspw. signifikante Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen oder substanzielle Hinweise aus dem internen Berichtswesen auf eine Verschlechterung der Ertragskraft (IAS 36.12). Zum anderen ist zwingend einmal jährlich ein Impairment Test durchzuführen, soweit in der Bilanz u.a. ein Goodwill enthalten ist (IAS 36.10).

Ein Impairment liegt dann vor, wenn der sog. erzielbare Betrag unter dem Buchwert eines einzelnen oder einer Gruppe von Vermögenswerten(„zahlungsmittelgenerierende Einheit") liegt (IAS 36.59, IAS 36.10 ff.). Der erzielbare Betrag (IAS 36.6, IAS 36.18 ff.)ist dabei der höhere Betrag aus Zeitwert (IAS 36.6, IAS 36.25 ff.) und Nutzungswert (IAS 36.6, IAS 36.30 ff.).
(Abbildung rechts: Impairment - Erzielbarer Betrag liegt unter dem Buchwert)
Der Zeitwert soll dabei auf Basis von Marktpreisen ermittelt werden. Dies ist in der Praxis häufig schwierig, so dass sich die Ermittlung des erzielbaren Betrags über den Nutzungswert bestimmt.
Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind auf Basis einer auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen basierenden Unternehmensplanung die zukünftigen Cash Flows zu ermitteln (IAS 36.33 ff.). Diese sind dann mit einem risikoadjustierten Zinssatz zu diskontieren (IAS 36.55 ff.).
Die eigentliche Durchführung des Impairment Test ist in der Praxis im Detail sehr komplex, teilweise akademisch. Dieser Aufwand kann jedoch einer standardkonforme Abbildung des Impairment Test nicht entgegen stehen. Dass dem häufig nicht so ist, zeigen die Ergebnisse der DPR bei ihren Prüfungsfeststellungen 2007.
Grundsätzlich lassen sich zwei Ansätze unterscheiden. Ein Teil ermittelt einmal im Jahr auf Basis eines Fragebogens, ob Anhaltspunkte (IAS 36.12) für eine Wertminderung vorliegen. Dieses Vorgehen deckt zwar die Anforderungen der IAS/IFRS, beschränkt sich aber auf die Bilanzierung.
Der zweite Ansatz stellt eine integrierte Vorgehensweise dar. Hierbei erfolgt keine separate Abfrage, sondern die Identifizierung wird in die bestehende Steuerung integriert. Dabei wird die Risikoberichterstattung angepasst, um die möglichen Anhaltspunkte zu identifizieren. Gleichzeitig werden die Planung und das Beteiligungscontrolling modifiziert, dass auch hier bereits Anhaltspunkte für eine schlechtere Ertragskraft identifiziert und die Daten für die Berechnung des Nutzungswertes generiert werden.
Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass die Unternehmen ein adäquates Risikomanagementsystem, eine solide Planung und ein funktionierendes Beteiligungscontrolling besitzen.
Neben den Vorteilen aus der Verzahnung gewährleistet der Ansatz, dass Anhaltspunkte für eine Wertminderung frühzeitig erkannt werden. Ist bspw. auf Basis der Planung ersichtlich, dass sich der der Nutzungswert dem Buchwert annähert, so kann bereits frühzeitig einem möglichen Impairment gegengesteuert werden und es kommt zu keinen Überraschungseffekten im Rahmen der Abschlusserstellung (Impairment Controlling).
Die Wertorientierten Steuerung (WoS) beurteilt die Rendite nicht nach rein ergebnisbezogenen Kenngrößen wie Umsatzrendite. Sie stellt die Frage, ob auch eine ausreichende Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielt wurde. Eine mangelhafte WoS kann zum einen zu einem Impairment führen. Wesentlich wichtiger ist jedoch, dass dieser Steuerungsansatz zwingend erforderlich ist, um Aktionären eine attraktive Rendite auf ihr Investment sicherzustellen.

(Abbildung: WoS - Nachhaltige Rendite über den Kapitalkosten)
Während die WoS bei Großkonzernen in der Regel implementiert ist, besteht bei vielen mittleren und kleineren Unternehmen hier noch erheblicher Nachholbedarf.
Die Implementierung einer WoS umfasst jedoch nicht nur die Einführung von wertbasierten Steuerungsgrößen. Sie bedarf auch einer operativen Umsetzung und somit bspw. eines aktiven Working Capital Management zur Reduzierung des gebundenen Kapitals.
Working Capital umfasst Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Optimierung lediglich mit Fokus auf die bereits entstandenen Bestände vernachlässigt, dass die Ursachen für die Bestände in der Regel bereits in den vor gelagerten Prozessen liegen. Daher bedarf ein erfolgreiches Working Capital Management einer prozessualen Betrachtung: Order to Cash, Purchase to Pay und Total Supply Chain und eine Flankierung im Rahmen der Strategie und Budgetierung sowie durch entsprechende EDV-Systeme:
(Abbildung: Working Capital Management - Prozesskette und relevante Teilprozesse)
Die Kommunikation von schlechten Ereignissen wie etwa eines Impairment gehört zu den großen Herausforderungen für Investor Relations (IR). Neben der in der Regel negativen Kursreaktion ist ein Impairment häufig auch ein Zeichen für (historische) Fehlentscheidungen des Managements.
Die unerwartete Bekanntgabe solcher Ereignisse häufig verbunden mit einer Gewinnwarnung sollte tunlichst vermieden werden. Dies setzt voraus, dass mögliche Impairments frühzeitig identifiziert werden. Des Weiteren bedarf es eines entsprechenden Austauschs zwischen IR und Bilanzierung. Neben der frühzeitigen Kommunikation des Impairment an IR sollte hierbei auch die Erläuterung der bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe für das Impairment sowie mögliche Szenarien erfolgen.
Eine weitere Fragestellung ist der Zeitpunkt der Kommunikation eines Impairment. Durch die Neuregelung der Ad Hoc Publizität sind Unternehmen gezwungen unternehmens- und kursrelevante Tatsachen wie ein wesentliches Impairment unverzüglich zu veröffentlichen. Gestaltungsspielraum ergibt sich wohl noch in der Beurteilung, inwieweit ein Impairment wesentlich ist.
Bei der Ermittlung eines Impairment gibt es eine gewisse Bandbreite. Soweit feststeht, dass das Impairment zu einem (erheblichen) Kursrückgang führt, ist grundsätzlich angezeigt, hier einen hohen Ansatz zu wählen, um mögliche sich wiederholende Impairments, die zu einer Verunsicherung der Anleger führen, zu vermeiden. Dies begleitet mit einer adäquaten Kommunikation wie der Einsicht durch das Management Fehler einzugestehen, kann von Investoren auch positiv aufgefasst werden. Bei kleineren Impairments oder der Möglichkeit die wertgeminderte Einheit wieder auf Vordermann zu bringen, kann auch eher ein niedrigerer Ansatz für ein Impairment gewählt werden.